MIETVERTRAGSBEDINGUNGEN

UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

MIETVERTRAGSBEDINGUNGEN AVIS BUDGET DEUTSCHLAND

 

 

Stand Juli 2015 / Nr. 22

 

1. Definition

Die Bezeichnung Avis Budget Deutschland in diesen Mietvertragsbedingungen kennzeichnet den jeweiligen Vermieter des Kraftfahrzeuges („Fahrzeug“), der sich aus der Angabe unter der Überschrift „Avis Budget Deutschland Kontaktadressen“ auf der Seite 1 des Fahrzeugmietvertrages („Mietvertrag“) ergibt (bei Lizenznehmern von Avis Budget Deutschland abweichend von Ziff. 16 „Hauptverwaltung“). Die Bezeichnung Mieter und Fahrer kennzeichnet auch weibliche Mieter und/oder Fahrer.

2. Übernahme des Fahrzeuges

Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, eventuelle Beanstandungen sofort nach Fahrzeugübernahme der Vermietstation zu melden.

3. Berechtigte Fahrer

Das Fahrzeug darf außer vom Mieter mit seiner Zustimmung auch von den Mitgliedern seiner Familie, bei Anmietungen von Firmen von deren beauftragten Mitarbeitern oder von den sonstigen auf der Seite 1 des Mietvertrages mit ihren Vor- und Zunamen eingetragenen Fahrern geführt werden. Der Mieter ist verpflichtet, Avis Budget auf Verlangen Namen und Adressen der Personen zu benennen, die das Fahrzeug während der Mietzeit geführt haben. In allen Fällen, in denen das Fahrzeug außer vom Mieter von einer oder mehreren zusätzlichen Personen gefahren werden soll, wird hierfür pro Zusatzfahrer zusätzlich die im Beiblatt Wichtige Kundeninformation angegebene Verwaltungsgebühr berechnet.

Jeder Fahrer des Fahrzeuges muss die erforderliche gültige Fahrerlaubnis besitzen und den Avis Budget Mindestanforderungen in Bezug auf Alter und Dauer des Führerscheinbesitzes
entsprechen. Die Angaben hierzu ergeben sich aus dem Beiblatt Wichtige Kundeninformation.

4. Nutzung des Fahrzeuges

Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, nicht jedoch zu Geländefahrten, Fahrschulübungen, im Zusammenhang mit Motorsport oder zum Befahren von Rennstrecken, auch wenn diese für das allgemeine Publikum zu Test- und Übungsfahrten freigegeben sind (sog. Touristenfahrten). Nicht gestattet sind auch die Weitervermietung, sonstige Überlassung an Dritte außer berechtigte Fahrer gem. Ziff. 3 sowie sonstige zweckentfremdende Nutzungen. Der Transport gefährlicher Stoffe im Sinne der Gefahrgut-Verordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) ist untersagt.

Die Bedienungsvorschriften – auch im Hinblick auf den vorgeschriebenen Kraftstoff – sind ebenso einzuhalten wie die für die Benutzung des Fahrzeuges geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt bei LKW u.a. auch für die Beförderungs- und Begleitpapiere, das persönliche Kontrollbuch und den Fahrtenschreiber.

Der Mieter trägt sämtliche Kosten im Zusammenhang mit erhobenen Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege und erbringt sämtliche im Zusammenhang mit der Erhebung der Gebühren erforderlichen Mitwirkungspflichten (z.B. LKW-Maut).

5. Abstellen des Fahrzeuges

Solange das Fahrzeug nicht benutzt wird, ist es in allen Teilen verschlossen zu halten; das Lenkradschloss muss eingerastet sein. Der Mieter/Fahrer hat beim Verlassen des Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und -papiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich zu verwahren und bei Cabrios das Verdeck zu schließen.

6. Einreiseverbot

Dem Mieter/Fahrer ist es nicht gestattet, mit dem Fahrzeug in diejenigen Länder zu fahren, die von Avis Budget generell oder für bestimmte Fahrzeugmarken bzw. -modelle gesperrt sind. Verbindlich hierfür sind die Angaben auf dem Mietvertrag. Ausnahmen müssen schriftlichvereinbart werden.

7. Rückgabe des Fahrzeuges/EZ Fuel

Der Mieter wird das Fahrzeug mit allem Zubehör spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort ordnungsgemäß und vorbehaltlich abweichender Vereinbarung vollgetankt zurückgeben. Zum Ausgleich fehlender Kraftstoffmengen bei Fahrleistungen bis einschließlich 120 km berechnet Avis Budget ein EZ Fuel Entgelt gem. dem Beiblatt Wichtige Kundeninformation. Die Berechnung erfolgt nicht, soweit der Mieter/Fahrer die Betankung des Fahrzeugs durch Vorlage des Tankbeleges nachweist.

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist Avis Budget berechtigt, die Rückgabe des Fahrzeuges vorzeitig zu einem bestimmten Zeitpunkt oder aber unter fristloser Kündigung
dieses Mietvertrages sofort zu verlangen. Im Falle der Nichtbeachtung behält sich Avis Budget vor, Strafanzeige zu erstatten und das Fahrzeug von der Polizei sicherstellen zu lassen.

Wird das Fahrzeug – auch im Falle des evtl. Einwurfes der Fahrzeugschlüssel oder -papiere bei Avis Budget – außerhalb der Stationsöffnungszeiten oder an einem anderen Ort als
einer Avis Budget Station oder sonst verspätet zurückgegeben, so verlängert sich der Mietvertrag bis zur Öffnung der Station oder bis Avis Budget das Fahrzeug wieder in
unmittelbarem Besitz hat; dies gilt auch im Falle einer Beschädigung des Fahrzeuges. Bestimmte im Beiblatt Wichtige Kundeninformation angegebene Fahrzeugmodelle dürfen nur
während der Stations-Öffnungszeiten an Avis Budget Personal zurückgegeben werden.

8. Pflichten des Mieters/Fahrers bei Schadensfall oder Panne

Bei einem Schadensfall ist der Mieter/Fahrer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass – nach Absicherung vor Ort und der Leistung von Erster Hilfe – alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, namentlich dass

a) sofort die Polizei hinzugezogen wird, und zwar auch bei Unfällen ohne Beteiligung Dritter
b) zur Weiterleitung an Avis Budget die Namen und Anschriften von Unfallbeteiligten und Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge notiert werden sowie eine Skizze angefertigt wird
c) von dem Mieter/Fahrer kein Schuldanerkenntnis abgegeben wird und 
d) angemessene Sicherheitsvorkehrungen für das Fahrzeug getroffen werden.

Der Mieter/Fahrer darf sich nicht vom Unfallort entfernen, bis er seiner Pflicht zur Aufklärung des Geschehens und zur Feststellung der erforderlichen Tatsachen nachgekommen ist.

Nach einem Diebstahl des Fahrzeuges, von Fahrzeugteilen oder -zubehör hat der Mieter/Fahrer sofort Anzeige bei der zuständigen Polizeistelle zu erstatten. Für den Abstellort des Fahrzeuges sind – soweit vorhanden – Zeugen zu benennen und eine entsprechende Skizze zu fertigen.

Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, jeden Schadensfall unverzüglich und persönlich in der nächst erreichbaren Avis Budget Station vollständig und wahrheitsgemäß zu melden. Polizeibescheinigungen sind beizufügen. Bei Fahrzeugdiebstahl ist der Mieter/Fahrer verpflichtet, die Fahrzeugschlüssel und -papiere in dieser Avis Budget Station abzugeben. Auch bei der weiteren Bearbeitung des Schadenfalles ist der Mieter/Fahrer verpflichtet, Avis Budget und deren Versicherer zu unterstützen und jede Auskunft zu erteilen, die zur Aufklärung des Schadensfalles und zur Feststellung der Haftungslage zwischen Avis Budget und Mieter/Fahrer erforderlich ist.

Wenn bei einer Panne der sichere Betrieb des Fahrzeuges nicht mehr gewährleistet oder die Nutzung beeinträchtigt ist, hat der Mieter/Fahrer angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und unverzüglich mit der nächstgelegenen Avis Budget Station die zu treffenden Maßnahmen abzustimmen und auch außerhalb deren Öffnungszeiten die Interessen von Avis Budget bestmöglich zu wahren.

9. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für während der Dauer des Mietvertrages an dem gemieteten Fahrzeug entstehende oder durch seinen Betrieb verursachte Schäden oder den Verlust des Fahrzeuges (einschließlich Fahrzeugteilen und –zubehör). Die Haftung des Mieters tritt nicht ein, wenn der Mieter die den Schaden oder Verlust verursachende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Schadensersatzpflicht des Mieters erstreckt sich auf die Reparaturkosten zuzüglich einer eventuellen Wertminderung oder bei einem Totalschaden des Fahrzeuges auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzüglich des Restwertes. Weiter haftet der Mieter – soweit angefallen – für Abschleppkosten, Sachverständigengebühren und etwaige weitere Avis Budget entstehende Gebühren und Kosten gemäß dem Beiblatt Wichtige Kundeninformation und für Mietausfall. Bei Überlassung des Fahrzeuges an Dritte – einschließlich der in Ziff. 3 bezeichneten weiteren Fahrer – haftet der Mieter für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Mietvertrages und das Verhalten des/der Dritten wie für eigenes Verhalten.

Der Mieter ist für die Folgen von Verkehrsverstößen oder Straftaten, die in Zusammenhang mit dem gemieteten Fahrzeug festgestellt werden, verantwortlich und haftet Avis Budget für entstehende Gebühren und Kosten gemäß dem Beiblatt Wichtige Kundeninformation. Avis Budget ist verpflichtet, den Behörden in einem solchen Fall den Mieter/Fahrer zu benennen.

10. Haftungsreduzierung

Der Mieter kann – vorbehaltlich Ziff. 11 – seine Haftung für Fahrzeugschäden oder Fahrzeugverlust nach Ziff. 9 gegen Zahlung einer Zusatzgebühr auf eine bestimmte Selbstbeteiligung pro Schadensfall reduzieren. Die Zusatzgebühr sowie etwaige Sonderregelungen ergeben sich aus dem Beiblatt Wichtige Kundeninformation.

Die Haftung des Mieters/Fahrers für Verkehrsverstöße und Straftaten kann nicht ausgeschlossen werden.

11. Geltung/Wegfall der Haftungsreduzierung

Die Haftungsreduzierung nach Ziff. 10 gilt nicht für vom Mieter/Fahrer vorsätzlich verursachte Schäden. Im Falle einer grob fahrlässigen Schadensherbeiführung ist Avis Budget berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen.

Die Haftungsreduzierung entfällt, wenn der Mieter/Fahrer eine der Vertragspflichten gem. Ziff. 2 – 8 dieser Bedingungen vorsätzlich verletzt. Im Fall einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung ist Avis Budget berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit trägt der Mieter/Fahrer. Die Haftungsreduzierung entfällt nicht, wenn die Pflichtverletzung weder für den Schadenseintritt noch für die Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Gewährung der Haftungsreduzierung ursächlich ist.

12. Versicherungen

Im Mietpreis enthalten ist die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung mindestens in dem Umfang, der im
Zulassungsland des Fahrzeuges oder im Vermietland gesetzlich vorgeschrieben oder üblich ist. In oder
auf dem Fahrzeug befindliche Sachen sind hierdurch nicht gedeckt.

13. Zahlungsverpflichtung des Mieters/Verspätungsentgelt (Late Return Fee)

Der Mieter ist verpflichtet, nach Rückgabe des Fahrzeuges an Avis Budget den Gesamtbetrag zu bezahlen, der sich aus den auf Seite 3 des Mietvertrages ausgewiesenen Einzelpositionen zusammensetzt. Dies schließt auch die Abrechnung des bei der Rückgabe ggf. fehlenden Kraftstoffes zzgl. Betankungsservice ein.

Wird das Fahrzeug gemäß Ziff. 7, 3. Abs. verspätet zurückgegeben, zahlt der Mieter zusätzlich für jeden angefangenen Tag der Überschreitung den vorgesehenen Tarif; war ein zeitlich begrenzter Sondertarif vereinbart, so wird ab Mietbeginn der bei der Anmietung gültige Standard-Tarif berechnet.

Wird das Fahrzeug ohne Zustimmung von Avis Budget verspätet zurückgegeben, wird pro angefangenem Tag der Verspätung zusätzlich ein Verspätungsentgelt gem. Beiblatt Wichtige Kundeninformation erhoben. Dem Mieter steht es frei nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

Wenn die Forderungen aus diesem Mietvertrag mit einer Kreditkarte bezahlt werden, gilt die Unterschrift des Karteninhabers als Ermächtigung, den gesamten Rechnungsbetrag dem betreffenden Konto bei der Kreditkartenorganisation zu belasten. Diese Ermächtigung gilt auch für Nachbelastungen infolge von Mietpreiskorrekturen, Schadensfällen und Verkehrsverstößen auf der Grundlage des Mietvertrages.

15. Datenschutz-Einwilligung

Der Mieter ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, soweit sie zur Geschäftsabwicklung erforderlich sind, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz von der Avis Budget und anderen – auch ausländischen – Unternehmen innerhalb der Avis Budget Group gespeichert und diesen übermittelt werden.

Der Mieter ist ferner damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten für Zwecke der Versendung von Informationen über die Dienstleistungen von Unternehmen der Avis Budget Group – auch außerhalb Deutschlands – gespeichert und diesen übermittelt werden.

16. Anwendbares Recht/Gerichtstand/Hauptverwaltung/Geschäftsführer

Es gilt deutsches Recht. Ist der Mieter Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist für alle Streitigkeiten in Zusammenhang mit diesem Mietvertrag das für den Sitz von Avis Budget zuständige Gericht zuständig. Avis Budget ist berechtigt, auch jedes andere zuständige Gericht anzurufen.

Hauptverwaltung:

Avis Budget Autovermietung GmbH & Co. KG
Zimmersmühlenweg 21
D-61440 Oberursel
Telefon (06171) 68-0
Telefax (06171) 68-1001
Internet: www.avis.de www.budget.de
Amtsgericht Bad Homburg v.d.H., HRA 3033

Komplementärin:

Avis Budget Autovermietung Verwaltungsgesellschaft mbH, Oberursel
Amtsgericht Bad Homburg v.d.H., HRB 4791

Geschäftsführer:

Martin Gruber