ABSCHLEPPDIENST

Unsere Leistungen, um Sie mobil zu halten

Pannenhilfe / Abschleppservice

Schnell. Kompetent. – Tag & Nacht erreichbar.

Auf sicher geh`n!

Unsere Serviceleistungen auf einen Blick:

  • Pannenhilfe vor Ort
  • Abschleppen nach Panne oder Unfall
  • Bergungen
  • Fahrzeugüberführungen
  • Direkte Abwicklung mit Ihrer Versicherung
  • 24h Ersatzwagenservice
  • Altautoentsorgung (§5 Abs. 2 der Altautoversorgung)

Hier finden Sie unsere Kontakt-Telefonnummer

 

24h Unfallkundendienst / Ersatzwagenservice

Schnell. Kompetent. – Tag & Nacht erreichbar.

Auf sicher geh`n.

 

Unsere Serviceleistungen auf einen Blick:

  • keine computergesteuere Hotline oder Anrufbeantworter
  • 24h persönlicher Ansprechpartner
  • keine langen Wartezeiten
  • 24h Ersatzwagenservice
  • komplette Übernahme aller Verwaltungsarbeiten gemäß Ihrem Auftrag
  • direkte Abwicklung mit Versicherungen
  • Kontakte zu freien Sachverständigen
  • Kontakte zu Fachanwälten für Verkehrsrecht

Hier finden Sie unsere Kontakt-Telefonnummer

 

Freie Auswahl für Unfallgeschädigte

Was Unfallgeschädigte von der Auto-Haftpflicht laut Gesetz oder nach den Urteilen höchster Gerichte zusteht und worauf zu achten ist:

 

  • Recht auf einen Sachverständigen eigener Wahl. Dessen Gutachten ist Grundlage für die gesamte Schadensregulierung. Es sollte auch Angaben zu den Wiederbeschaffungskosten und zum Restwert enthalten. Diese Positionen besonders sorgfältig überprüfen (lassen), weil Versicherer hier häufig mit abweichenden Werten arbeiten.
  • Der Geschädigte kann die Reparaturwerkstatt frei wählen, er muss nicht den Empfehlungen der Versicherung folgen. Die Vertrauens- oder Vertragswerkstatt stellt sicher, das später keine Probleme mit der erweiternten Herstellergewährleistung, bei Garantieleistungen oder bei Kulanzfällen auftreten.
  • Recht auf Mietwagen bei unfallbedingtem Werkstattaufenthalt des Autos.
  • Freie Wahl eines Rechtsanwaltes und das Recht auf Erstattung aller Kosten, die durch den schuldlos erlittenen Unfall entstehen. Dazu gehören auch immer die Honorare für den eigenen Anwalt und (ab 750 Euro Schadenshöhe) den frei gewählten Sachverständigen.
  • Quelle: autorechtaktuell.de